Übernachtungssteuer Berlin — City Tax in den Hotels
Der Senat von Berlin beschloss, dass ab dem 01.01.2014 für Aufenthalte und Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen/Appartements und Campingplätzen eine Stadtsteuer (City Tax) zu erheben ist.
Diese Steuer beträgt 5% des Netto-Übernachtungspreises (ohne MwSt.) und ist bei der Anreise im Hotel fällig.
Die Übernachtungssteuer zu zahlende Personen sind solche, die Berlin aus privaten Gründen besuchen (Tourismus, Besuch von Verwandten, Freunden etc.). Personen, die Berlin aus beruflichen Gründen besuchen, sind von der Übernachtungssteuer befreit. In diesem Fall muss der berufliche Anlass des Berlinbesuches entweder persönlich durch das Ausfüllen und Unterschreiben eines Formulars im Hotel und/oder durch einen Brief des Arbeitsgebers und/oder durch die Kostenübernahmeerklärung seitens des Arbeitsgebers für die Übernachtung des Arbeitsnehmers nachgewiesen werden.
Mehr Informationen über die Tourismusabgabe finden Sie hier:
http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/faq-steuern/artikel.57911.php